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Schnellinfo zum Tarifabschluss

VTFF: Entgelterhöhung von 3% ab September, neuer Manteltarifvertrag ab Januar 2003

Am Dienstag, den 15. Oktober hat ver.di mit dem VTFF die diesjährige Lohn- und Gehaltsrunde erfolgreich abgeschlossen. Die Einkommen steigen um 3,0% ab dem September. Dies ergibt sich aus einer Einmalzahlung von 150 Euro für die Monate September und Oktober und einer linearen Erhöhung der Lohn- und Gehaltstabelle ab November 2002. Ver.di musste dabei den Nullmonat August hinnehmen. Allerdings ist dieser Entgeltabschluss auch nur mit einer Laufzeit von elf Monaten bis Ende Juni 2003 abgeschlossen worden. So wird, früher als üblich, wieder über die Erhöhung von Lohn und Gehalt verhandelt werden können.

Ebenfalls wurde mit dem VTFF auch ein neuer Manteltarifvertrag (MTV) ab dem 1. Januar 2003 vereinbart. Dieser MTV kommt den Bestrebungen des VTFF nach, den bisherigen MTV zu aktualisieren und die Möglichkeit für flexible Arbeitszeitmodelle im produktionsabhängigen Arbeitsbereich zu schaffen. Um die Veränderungen, die aus diesem neuen MTV resultieren, abzufedern, hat ver.di für die bisherigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Übergangsregelungen vereinbaren können:

Für die Einführung produktionsabhängiger Arbeitszeitmodelle wird den davon Betroffenen ein Zuschlag von anfänglich 2%, im nächsten Jahr 2,25 % und ab dem dritten und jedem weiteren Jahr 2,5% bezogen auf das jeweilige Bruttogehalt gezahlt. Zuschläge für Mehrarbeit fallen in diesem Arbeitszeitmodell ab der zwölften täglichen und der 50. wöchentlichen Arbeitsstunde an. In einer Übergangszeit von zehn Jahren werden die Differenzen zwischen Zuschlägen nach altem MTV und der neuen Regelung individuell berechnet und zu bestimmten prozentualen Sätzen ausgeglichen. Diese Sätze betragen im ersten Jahr 80%, im zweiten 70% usw. bis zu 10% vom siebten bis zum zehnten Jahr.

Auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in regelmäßiger Arbeitszeit sieht dieser MTV veränderte Zuschlagsregelungen vor. So fallen Mehrarbeitszuschläge ab der zehnten täglichen oder der 38. wöchentlichen Arbeitsstunde an. Für die Laufzeit von zehn Jahren sinken die dann anfallenden Zuschläge von anfänglich 40% im ersten Jahr, 39,5% im zweiten Jahr usw. bis auf 35% im zehnten und den weiteren Jahren. Die Zuschläge für Sonnabendarbeit liegen bei 35% und für den Sonntag bei 75%.

All diese Veränderungen und eine umfängliche Darstellung des neuen MTV und der neuen Löhne und Gehälter werden in einer nächsten Tarifinformation erläutert.

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