Rundfunk

Tarifabschluss für Privatradios mit 4,3 Prozent Einkommenssteigerung

(Berlin, 9. Dezember 2013) Die Tarifgehälter für die ca. 500 Beschäftigten der im Tarifverband Privater Rundfunk (TPR) organisierten Privatradios werden zum 1. Januar 2014 um 2,3 Prozent erhöht, eine weitere Erhöhung um 2 Prozent erfolgt zum 1. April 2015. Darauf haben sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) mit dem Arbeitgeberverband für Privatradios geeinigt. Nachdem die Erklärungsfrist für dieses Tarifergebnis Ende letzter Woche abgelaufen ist, wird der Tarifabschluss nun wirksam. Der Tarifabschluss gilt bis zum 29. Februar 2016.

„Trotz der langen Laufzeit ist der Tarifabschluss zufriedenstellend. Denn der Manteltarifvertrag mit allen wichtigen Basisregelungen für die Arbeitsbedingungen ist für den Zeitraum bis Ende 2016 gesichert. Dies war zusammen mit einer Festschreibung des Entgelttarifvertrages und der Einbeziehung der Online-Berufe in den Sendern bereits mit dem vorhergehenden Tarifabschluss bis Ende 2016 verabredet worden“, erklärte ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel.

Für Volontärinnen und Auszubildende gibt es zum 1. April 2015 eine Erhöhung von zwei Prozent, mit dem Januargehalt 2014 erhalten sie statt der Tariferhöhung eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.

Zum Tarifverband Privater Rundfunk gehören unter anderem die landesweiten Radiosender Radio FFH, Radio NRW, Radio Regenbogen (rpr), Antenne Bayern und der Kirchenfunk ekn.

Die Tarifinfo inkl. Entgelttabelle steht unten zum Download bereit.

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