Film & Fernsehen

Koalitionsvertrag: Was ist drin für Filmschaffende und Filmwirtschaft?

(ver.di FilmUnion-Newsletter 06/2013) Der Koalitionsvertrag steht, die Verhandlungen waren lang und schleppend. Aus Sicht der ver.di FilmUnion gibt es da durchaus auch Erfreuliches zu berichten. So hat eines der Hauptanliegen der ver.di FilmUnion in den Koalitionsvertrag Eingang gefunden: die Rahmenfristverkürzung für die kurzfristig Beschäftigten. Seit Jahren kämpft die ver.di FilmUnion für die Verbesserung der sozialen Absicherung und den gerechteren Zugang zum Arbeitslosengeld I.
Mit der Aufhebung der Befristung des DFFF wird der Förderfonds zu einer stetigen Einrichtung (S.136).
Doch die stärkere Einbeziehung der KfW Bankengruppe in die Filmfinanzierung, wie es im Koalitionsvertrag von 2009 geschrieben stand, wird erst einmal nicht umgesetzt.

„Besonders erfreulich ist die Tatsache, dass die Regelung zum Alg1 für kurzzeitige Beschäftigung, nun angegangen wird“, sagte ver.di-Tarifsekretär Matthias von Fintel. Denn die Rahmenfristverkürzung für diese Beschäftigten wurde in den Koalitionsvertrag aufgenommen (S. 66 Abs.4). „Das ist das Verdienst der SPD, diese Maßnahme platziert zu haben und auch unser Verdienst als Verband, die wir dahingehend auch die CDU gepusht haben, das Thema nicht unberücksichtigt zu lassen. An dieser Stelle auch ein Dank an alle, die daran in den letzten Jahren mitgewirkt haben, so auch die Kollegen vom BFFS, die mit uns immer in die gleiche Richtung geschritten sind“, so von Fintel.

Und es gibt weiter Erfreuliches zu vermelden: Es wird eine Aufhebung der Befristung des DFFF und damit eine stetige Fortsetzung dieses Förderfonds geben (S. 136 Abs.3 des Koalitionsvertrages). Damit gibt es gute Voraussetzungen dafür, dass weiterhin auch ausländische Filmteams nach Deutschland kommen, die sich vom DFFF die letzten 20% ihres Budgets finanzieren lassen. Filmteams geben für jeden Euro, den sie an Förderung bekommen, 6 Euro wieder aus.

Nachdem die Absicht der letzten Bundesregierung, eine „nachhaltige Finanzierung des Kinofilms in Deutschland“ durch „die stärkere Einbeziehung der KfW Bankengruppe in die Filmfinanzierung“ (Koalitionsvertrag 2009) zu gewährleisten, nicht zufriedenstellend umgesetzt wurde, hofft die deutsche Filmwirtschaft jetzt darauf, dass die nächste Regierungskoalition ernst macht mit der effektiven Einbeziehung der bundeseigenen Investitionsbank KfW in die Filmfinanzierung. Die Chancen dafür stehen aktuell leider schlecht, im Koalitionsvertrag findet sich hierzu nichts.

Die KfW sollte die Lücken in der Filmfinanzierung schließen und Development, Anschub- und Bridgefinanzierungen anbieten. Doch das Thema ist in der Koalitions-Verhandlungsgruppe Wirtschaft quasi unter den Tisch gefallen. Da der Kreditbedarf des deutschen Films ist mit etwa 4 Mrd. Euro relativ bescheiden ist – jedenfalls angesichts des von den Geschäftsbanken angebotenen Kredit-Gesamtvolumens von über 800 Mrd. Euro – wurde der deutsche Film deshalb in der Verhandlungsgruppe Wirtschaft schlicht übersehen, beklagen Vertreter der Produzentenallianz.


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